MergeMate B2B-Nutzungsbedingungen
Not Another Mate Software GmbH
Steinebach 3, 6850 Dornbirn, Österreich
FN 494205y, Landesgericht Feldkirch
UID: ATU 73416939
E-Mail: hello@notanothermate.com
Stand: 29. Juli 2026 · Dokumentversion: MM-B2B-TERMS-DE-2026-07-29.2
1. Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von MergeMate.ai, einschließlich der Webanwendung, Cloud- und API-Funktionen, Medienverwaltung, KI-gestützten Funktionen, Generierung, Transkription, Übersetzung, Sprachsynthese, Zusammenarbeit, Rendering und Export („MergeMate“). Anbieterin ist die Not Another Mate Software GmbH („NAM“).
1.2. MergeMate richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 UGB beziehungsweise an Personen und Organisationen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit schließen. Dazu zählen insbesondere Unternehmen, Filmproduktionen, Agenturen, Brand Studios, selbstständige Filmschaffende, Freelancer und kommerziell tätige Creator. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen; eine private oder überwiegend private Nutzung ist nicht zulässig.
1.3. Ergänzend gelten die Allgemeinen B2B-Geschäftsbedingungen von NAM. Je nach Vertrag können außerdem ein Order Form, eine Leistungsbeschreibung, ein Service Level Agreement, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung („DPA“), produktspezifische Anhänge oder individuell ausgehandelte Vereinbarungen gelten.
1.4. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte Vereinbarungen einschließlich projektbezogener NDA; (2) Order Form oder Einzelvertrag; (3) DPA ausschließlich für Datenschutzfragen und SLA ausschließlich für Service Levels; (4) diese MergeMate-Nutzungsbedingungen; (5) allgemeine B2B-AGB von NAM; (6) übrige einbezogene Policies. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
1.5. Angaben in Roadmaps, Vorschauen, Demos, Marketingmaterialien oder zu Beta-, Preview- und Lab-Funktionen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als geschuldete Leistung vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss und Nutzungsberechtigung
2.1. Die Darstellung von Plänen und Funktionen ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Aktivierung des bezahlten Zugangs oder Beginn der Leistungserbringung durch NAM zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist nur dann Annahme, wenn sie dies ausdrücklich erklärt.
2.2. Vor der Bestellung werden Plan, Preis, Steuern, Abrechnungsperiode, Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung, wesentliche Nutzungsgrenzen und anwendbare Vertragsunterlagen speicherbar bereitgestellt. Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung korrigieren.
2.3. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Wer MergeMate für ein Unternehmen oder einen anderen Rechtsträger nutzt, bestätigt, zur Registrierung, Bestellung und Verwaltung des betreffenden Workspace berechtigt zu sein.
2.4. Der Kunde gibt bei Kontoaktivierung oder Bestellung Firma beziehungsweise berufliche Bezeichnung, Geschäftsanschrift, Land, Rechts- oder Tätigkeitsform und die handelnde Person an. Soweit vorhanden, sind UID-, Firmenbuch- oder vergleichbare Unternehmensnummern anzugeben. Selbstständige und Einzelunternehmer ohne solche Nummern können einen anderen geeigneten Nachweis ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erbringen.
2.5. Bei Kontoaktivierung oder einer rechtlich wesentlichen Änderung verlangt MergeMate gesonderte ausdrückliche Bestätigungen: (a) dass der Vertrag ausschließlich im Rahmen einer gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit geschlossen wird und keine private Nutzung beabsichtigt ist, (b) Annahme der maßgeblichen B2B-Nutzungsbedingungen, (c) Gewährleistung der erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an sämtlichen hochgeladenen oder eingegebenen Materialien und (d) Gewährleistung der erforderlichen Persönlichkeits-, Datenschutz-, Haus-, Eigentums-, Marken-, Design-, Darsteller-, Sprecher- und sonstigen Rechte an abgebildeten oder aufgenommenen Personen, Stimmen, Orten, Produkten und Kennzeichen. Handelt der Nutzer für eine Organisation, bestätigt er außerdem seine Berechtigung, das Konto anzulegen beziehungsweise die betreffende Erklärung abzugeben. Die Bestätigungen werden mit Nutzer, Vertragskonto, Dokument- und Erklärungsversion sowie serverseitigem Zeitpunkt protokolliert. Ohne die erforderlichen Bestätigungen dürfen Upload-, Generierungs- und Bearbeitungsfunktionen nicht genutzt werden.
2.6. NAM darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis verlangen, Angaben automatisiert oder manuell plausibilisieren und eine Bestellung ablehnen oder ein Konto bis zur Klärung sperren. Stellt sich heraus, dass ein Nutzer tatsächlich überwiegend privat handelt, kann NAM den Vertrag außerordentlich beenden. Zwingende Rechte, die einer Person aufgrund der tatsächlichen Umstände ungeachtet einer unrichtigen Erklärung zustehen, können durch eine bloße Unternehmerbestätigung nicht ausgeschlossen werden.
3. Leistungsumfang, Drittleistungen und Beta-Funktionen
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan, der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und gegebenenfalls dem Order Form. Unterstützte Modelle, Formate, Speicher-, Nutzer-, API-, Rendering- und Generierungslimits können je Plan variieren.
3.2. MergeMate koordiniert eigene Softwarefunktionen mit Leistungen externer Cloud-, Such-, Analyse-, Zahlungs-, KI-, Modell-, Transkriptions-, Sprach-, Rendering- und Infrastruktur-Anbieter. NAM betreibt oder hostet die meisten über MergeMate auswählbaren Basismodelle nicht selbst.
3.3. Allgemein verfügbare, bezahlte Funktionen werden mit branchenüblicher Sorgfalt und im Wesentlichen entsprechend der maßgeblichen Produktbeschreibung bereitgestellt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder kreativer Erfolg wird nicht geschuldet.
3.4. Beta-, Preview-, Lab- und Experimental-Funktionen werden deutlich als solche gekennzeichnet. Sie können geändert oder eingestellt werden, unterliegen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinem SLA und keiner Output-IP-Freistellung und sind nicht für geschäftskritische, hochriskante oder besonders regulierte Einsätze bestimmt. DOP Director und vergleichbare Lab-Funktionen sind keine geschuldete Kernleistung, solange sie nicht ausdrücklich als allgemein verfügbar bezeichnet werden.
4. Konten, Workspaces, Rollen und Freigaben
4.1. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde ist für Handlungen seiner autorisierten Nutzer verantwortlich, soweit er deren Auswahl, Berechtigung oder Verhalten zu vertreten hat. Vermuteter Missbrauch ist NAM unverzüglich mitzuteilen.
4.2. Workspace-Owner und Administratoren dürfen Nutzer einladen, Rollen vergeben, Inhalte und Projekte freigeben und Einstellungen verwalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Personen entsprechend bevollmächtigt sind.
4.3. Das Teilen eines Projekts, einer Timeline, eines Assets oder eines Outputs mit einem Workspace oder einer Workgroup kann den dort berechtigten Mitgliedern Zugriff ermöglichen. Eine spätere Aufhebung der Freigabe entfernt nicht automatisch bereits rechtmäßig exportierte oder heruntergeladene Kopien.
4.4. Konten dürfen nicht verkauft oder ohne Zustimmung von NAM übertragen werden. Technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsmechanismen dürfen nicht umgangen werden.
5. Preise, Abonnements und Planwechsel
5.1. Preise, Steuern, Laufzeit und Abrechnungsperiode werden vor Bestellung angezeigt. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2. Sofern im Bestellvorgang nichts anderes angegeben ist, verlängert sich ein Monatsplan jeweils um einen weiteren Monat und ein Jahresplan jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Periode; der Zugang bleibt bis dahin bestehen.
5.3. Ein Upgrade kann sofort wirksam und zeitanteilig verrechnet werden. Ein Downgrade wirkt grundsätzlich ab der nächsten Abrechnungsperiode. Funktions-, Speicher- und Nutzerlimits des neuen Plans gelten ab Wirksamkeit des Planwechsels.
5.4. Bereits bereitgestellte Abrechnungsperioden, verbrauchte Credits und nutzungsabhängige Entgelte werden nicht allein wegen Nichtnutzung erstattet. Zwingende Gewährleistungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte sowie eine ausdrücklich zugesagte anteilige Erstattung bleiben unberührt.
5.5. Preisänderungen für standardisierte Pläne werden grundsätzlich erst zur nächsten Verlängerungsperiode wirksam und mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Ist eine Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig, kann er bis zu ihrem Wirksamwerden kündigen. Dringende gesetzliche oder steuerliche Änderungen bleiben unberührt.
6. Credits und nutzungsabhängige Leistungen
6.1. Credits sind interne Verbrauchseinheiten für bestimmte KI-, Medien-, Sprach-, Analyse-, Rendering- oder sonstige Vorgänge. Preis, enthaltene Menge, Verbrauchslogik und Gültigkeit werden im Plan oder vor Kauf angezeigt.
6.2. In einem Plan enthaltene Credits („Plan-Credits“) werden zuerst verbraucht und verfallen am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode. Sie werden nicht in die nächste Periode übertragen.
6.3. Zusätzlich erworbene Credits („Zusatz-Credits“) werden erst nach den Plan-Credits verbraucht und haben während des bestehenden Kontos grundsätzlich kein Ablaufdatum. Sie sind nicht übertragbar, nicht in Geld ablösbar und werden nicht verzinst.
6.4. Credits können bei Start eines kostenpflichtigen Vorgangs reserviert werden. Scheitert der Vorgang technisch, bevor ein Output bereitgestellt wird, wird die Reservierung nach Maßgabe des Systems aufgehoben und es erfolgt keine endgültige Belastung. Wird der Vorgang technisch abgeschlossen und ein Output bereitgestellt, gelten die Credits als verbraucht – auch wenn das kreative Ergebnis nicht den subjektiven Erwartungen des Kunden entspricht. Für verbrauchte Credits gibt es keine Credit- oder Geldrückerstattung, soweit nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Zusage etwas anderes verlangt.
6.5. Kein Anspruch auf Freigabe einer Reservierung oder Gutschrift besteht insbesondere bei Abbruch durch den Kunden, unzulässigen oder technisch ungeeigneten Inputs, Überschreitung dokumentierter Limits oder Fehlern in Systemen des Kunden. NAM kann Kulanzgutschriften erteilen, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder einen Rechtsanspruch für künftige Fälle zu begründen.
6.6. Bei Beendigung des Kontos können ungenutzte Credits nicht weiter eingesetzt werden. Plan-Credits werden nicht erstattet. Für Zusatz-Credits gelten zwingende gesetzliche Rechte; beendet NAM den bezahlten Dienst ohne vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund und ohne zumutbare Nutzungsmöglichkeit, wird eine rechtlich erforderliche anteilige Erstattung nicht ausgeschlossen.
7. Kundeninhalte und notwendige Dienstlizenz
7.1. „Inputs“ sind alle Daten, Dateien, Prompts, Texte, Bilder, Audio-, Video-, Projekt-, Referenz- und sonstigen Inhalte, die der Kunde oder ein autorisierter Nutzer eingibt, hochlädt oder übermittelt. „Outputs“ sind die auf Veranlassung des Kunden durch MergeMate erzeugten kundenspezifischen Ergebnisse. Inputs und Outputs werden gemeinsam als „Kundeninhalte“ bezeichnet.
7.2. Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Inputs. NAM erwirbt kein Eigentum an Kundeninhalten.
7.3. Der Kunde räumt NAM für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, auf die technisch erforderlichen Verarbeitungsorte beschränktes Recht ein, Kundeninhalte ausschließlich zur Bereitstellung, Übertragung, Konvertierung, Generierung, Darstellung, Sicherung, Moderation, Wartung, Fehlerbehebung, Abrechnung und zum Support der genutzten Dienste zu verarbeiten. Eine Weitergabe ist nur an eingesetzte Anbieter und Unterauftragnehmer und nur im dafür erforderlichen Umfang zulässig.
7.4. Nach Vertragsende besteht dieses Recht nur fort, soweit und solange Kundeninhalte innerhalb der Export-, Lösch-, Provider- und Backupfristen technisch verarbeitet werden oder eine gesetzliche Aufbewahrung bzw. konkret erforderliche Rechtsverteidigung dies verlangt.
7.5. Der Kunde gewährleistet, dass er an sämtlichen Inputs und Referenzmaterialien alle für die Nutzung von MergeMate erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Lizenzen und Freigaben besitzt oder wirksam eingeholt hat. Dies gilt insbesondere für Kamera-Rohmaterial, Bilder, Videos, Audioaufnahmen, Musik, Sprache, Texte, Grafiken, Designs, Marken, Software, Datensätze, Prompts sowie bestehende oder KI-generierte Medien, die analysiert, transkribiert, übersetzt, bearbeitet, kombiniert, vervielfältigt, öffentlich wiedergegeben, an externe Anbieter übermittelt oder zur Generierung neuer oder abgeleiteter Medien verwendet werden.
7.6. Der Kunde darf keine Materialien hochladen, eingeben, verlinken oder verarbeiten lassen, wenn ihm die dafür erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Synchronisations-, Weitergabe-, Veröffentlichungs- oder Generierungsrechte fehlen oder wenn die vertragsgemäße technische Weitergabe an eingesetzte Anbieter unzulässig wäre. Bloßer Besitz einer Datei, öffentlicher Zugang, Erwerb eines Datenträgers oder Auffindbarkeit im Internet begründet kein Nutzungs- oder Bearbeitungsrecht.
7.7. Die Gewährleistung gilt für den gesamten vom Kunden veranlassten Verarbeitungs- und Verwendungsumfang. Fallen Rechte, Einwilligungen oder Freigaben später weg oder werden sie wirksam widerrufen, darf das betroffene Material nicht weiter genutzt werden; der Kunde muss es unverzüglich aus aktiven Projekten und Workspaces entfernen und NAM informieren, soweit eine weitere Verarbeitung bei NAM oder einem Anbieter gestoppt werden muss. NAM darf geeignete Nachweise verlangen und betroffene Inhalte oder Funktionen bis zur Klärung sperren.
7.8. Wird NAM wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Haus-, Eigentums-, Vertraulichkeits- oder sonstigen Rechten durch Kundenmaterialien, Weisungen oder deren beabsichtigte Nutzung von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, hält der Kunde NAM hinsichtlich angemessener Verteidigungskosten und rechtskräftig festgestellter oder mit seiner Zustimmung vergleichsweise geregelter Ansprüche schad- und klaglos. NAM informiert den Kunden unverzüglich, ermöglicht ihm soweit rechtlich möglich die Mitwirkung an der Verteidigung und gibt ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ab. Die Freistellung gilt nicht, soweit NAM den Anspruch schuldhaft verursacht hat.
8. Rechte an Outputs und menschliche Prüfung
8.1. Soweit Rechte an Outputs entstehen und NAM darüber verfügen kann, erhält der Kunde diese nach vollständiger Zahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt für seine vereinbarten geschäftlichen oder beruflichen Zwecke. Der Kunde darf Outputs auch für seine Auftraggeber, verbundenen Unternehmen und beauftragten Dienstleister nutzen, übertragen und unterlizenzieren, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen.
8.2. MergeMate-Software, Benutzeroberflächen, Modelle, Systemprompts, allgemeine Workflows, Sicherheitsmechanismen, Dokumentation, Templates und sonstige Background IP von NAM oder Dritten sind keine Kundeninhalte und verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
8.3. KI-Ausgaben sind probabilistisch und können ungenau, unvollständig, fehlerhaft, nicht einzigartig oder Ergebnissen anderer Nutzer ähnlich sein. NAM gewährleistet ohne ausdrückliche Vereinbarung weder urheberrechtlichen Schutz, Registrierbarkeit, Exklusivität noch generelle Freiheit von Rechten Dritter.
8.4. Der Kunde prüft Outputs vor Veröffentlichung oder sonstiger wesentlicher Nutzung fachlich und rechtlich angemessen. Dies gilt insbesondere für Fakten, Übersetzungen, Marken, Musik, Personen, Stimmen, Designs, Produkte, Referenzmaterial und gesetzliche Kennzeichnungspflichten.
9. Externe Modelle, Modelrouter, Training und Datenverwendung
9.1. NAM verwendet Kundeninhalte weder zum Training oder Fine-Tuning eigener allgemein verfügbarer Modelle noch für Werbung, Referenzen oder Case Studies, sofern der Kunde nicht gesondert und freiwillig zugestimmt hat.
9.2. Externe Modellanbieter, Modellrouter und Plattformanbieter betreiben ihre Modelle und Infrastruktur nach eigenen technischen und vertraglichen Bedingungen. Je nach ausgewähltem Modell, Route, Tarif und Anbieter können Kundeninhalte dort gespeichert, protokolliert, zur Missbrauchsprüfung durch Menschen eingesehen, zur Dienstverbesserung verarbeitet oder – soweit die jeweils geltenden Bedingungen dies erlauben – auch für Training oder Fine-Tuning verwendet werden. NAM kann dies nicht für sämtliche externen Modelle und Routen pauschal ausschließen.
9.3. NAM stellt, soweit verfügbar und belastbar bekannt, Informationen zum verwendeten Anbieter oder Router, Zweck, bekannten Verarbeitungsort sowie zu Training und Aufbewahrung bereit. Ein Modellname bezeichnet nicht zwingend den unmittelbaren technischen Vertragspartner; ein Modell kann über einen Router oder Marktplatz ausgeführt werden.
9.4. Retry-, Routing- oder Fallback-Mechanismen können bei technischen Fehlern einen anderen Anbieter verwenden. Soweit ein Workspace eine ausdrücklich vereinbarte Provider-Allowlist, Region, Retention- oder Vertraulichkeitsklasse nutzt, darf ein Fallback diese Grenze nicht ohne vorherige Auswahl durch einen berechtigten Nutzer verlassen. Ohne ein solches Schutzprofil kann die Verarbeitung über eine funktional geeignete alternative Route erfolgen.
9.5. Kunden dürfen vertrauliche, NDA-gebundene, personenbezogene oder sonstige sensible Inhalte nur über Funktionen und Anbieter verarbeiten, deren Bedingungen und Schutzprofil für den konkreten Zweck geeignet sind. Bei Unsicherheit ist vor der Verarbeitung eine schriftliche Freigabe oder ein entsprechendes Order Form mit Provider-Allowlist erforderlich.
9.6. Der Einsatz externer Anbieter entbindet NAM nicht von ihren eigenen gesetzlichen Pflichten oder der Verantwortung für Auswahl, Integration, vertraglich geschuldete Konfiguration und transparente Information. NAM übernimmt jedoch keine Garantie für Handlungen externer Anbieter außerhalb ihres zumutbaren Einflusses, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
10. Stimmen, Bildnisse und digitale Repliken
10.1. Stimmen, Gesichter, Bildnisse, Bewegungsdaten oder andere Identitätsmerkmale realer Personen dürfen nur hochgeladen, geklont, synthetisiert oder verwendet werden, wenn der Kunde über eine tragfähige Rechtsgrundlage und alle erforderlichen Persönlichkeits-, Datenschutz-, Darsteller-, Sprecher- und sonstigen Rechte verfügt.
10.2. Die Berechtigung muss, soweit relevant, Zweck, Medien, Territorium, Dauer, Bearbeitung, synthetische Erzeugung und Weitergabe an die eingesetzten Anbieter umfassen. NAM darf geeignete Rechte- und Einwilligungsnachweise verlangen.
10.3. Täuschende Imitation, Identitätsmissbrauch, nicht autorisiertes Voice Cloning, biometrische Identifizierung oder Kategorisierung, Emotionserkennung und die Verarbeitung von Inhalten Minderjähriger sind untersagt, sofern die konkrete Nutzung nicht ausdrücklich freigegeben und rechtlich zulässig ist.
10.4. Der Kunde darf Outputs nicht so verwenden, dass eine nicht bestehende Äußerung, Handlung, Unterstützung oder Identität einer Person irreführend behauptet wird. Gesetzliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sind einzuhalten.
10.5. Für Aufnahmen oder Darstellungen von nicht allgemein frei nutzbaren Orten, Gebäuden, Innenräumen, Produkten, Verpackungen, Marken, Designs, Kunstwerken oder sonstigen geschützten Gegenständen gewährleistet der Kunde zusätzlich die erforderlichen Haus-, Eigentums-, Zutritts-, Aufnahme-, Marken-, Design-, Urheber-, Geheimhaltungs- und Verwertungsrechte. Personen haben Persönlichkeitsrechte; bei Orten und Produkten können insbesondere Haus-, Eigentums-, Marken-, Design-, Urheber- und Geheimhaltungsrechte betroffen sein.
11. Zulässige Nutzung, Meldungen und Sperrung
11.1. MergeMate darf nicht rechtswidrig, täuschend, diskriminierend, verleumderisch, gewaltverherrlichend, sexuell ausbeuterisch, zur Verletzung von Rechten Dritter, zur Verbreitung von Schadcode, zur Umgehung von Sicherheit oder für verbotene KI-Anwendungen genutzt werden.
11.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist MergeMate nicht für hochriskante KI-Anwendungen, medizinische Diagnosen, sicherheitskritische Steuerungen, Social Scoring oder vollautomatisierte Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf natürliche Personen bestimmt.
11.3. Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Nutzungen können unter hello@notanothermate.com gemeldet werden. Die Meldung soll Inhalt oder Fundstelle, behaupteten Verstoß, Begründung und Kontaktdaten enthalten.
11.4. NAM darf konkret betroffene Inhalte, Nutzer oder Funktionen sperren oder entfernen, wenn eine gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt oder NAM nach angemessener Prüfung vernünftigerweise von einem Rechts-, Sicherheits- oder wesentlichen Vertragsverstoß ausgeht. Maßnahmen werden auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß begrenzt.
11.5. Soweit keine akute Gefahr, gesetzliche Untersagung oder notwendige Beweissicherung entgegensteht, informiert NAM den Kunden vorab oder unverzüglich danach über Grund, Umfang, Dauer, Abhilfemöglichkeit und Überprüfungsweg. Nach Wegfall des Grundes wird die Maßnahme aufgehoben.
12. Vertraulichkeit und Referenznutzung
12.1. Nicht öffentliche Kundeninhalte, Outputs, Workspace-Konfigurationen, Zugangsdaten und Projektinformationen gelten unabhängig von einer Kennzeichnung als vertrauliche Informationen des Kunden.
12.2. NAM schützt vertrauliche Informationen mindestens mit angemessener Sorgfalt und macht sie nur Personen und Unterauftragnehmern zugänglich, die sie zur Leistungserbringung benötigen und angemessen gebunden sind. Gesetzlich erzwungene Offenlegungen bleiben unberührt; soweit zulässig, wird der Kunde vorher informiert.
12.3. NAM darf Firma, Namen, Marken oder Logo des Kunden, die Tatsache der Kundenbeziehung, Projektbeschreibungen, Screenshots, Kennzahlen, Kundeninhalte oder Outputs nur nach gesonderter vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz, Case Study, Werbung oder Portfolioinhalt verwenden. Eine öffentliche Veröffentlichung des Projekts ersetzt diese Zustimmung nicht.
12.4. Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende, für Geschäftsgeheimnisse solange deren gesetzliche Voraussetzungen bestehen.
13. Datenschutz und Sicherheit
13.1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Soweit NAM personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine DPA gemäß Art. 28 DSGVO.
13.2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten und für erforderliche Informationen, Einwilligungen und Weisungen verantwortlich. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, Berufsgeheimnisse oder besonders schutzbedürftige Inhalte dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart sowie technisch und rechtlich abgesichert ist.
13.3. Externe Anbieter können Daten außerhalb des EWR verarbeiten. Drittlandübermittlungen erfolgen nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts und der in der Datenschutzerklärung oder DPA dokumentierten Transfergrundlagen. Eine pauschale Zusage ausschließlich europäischer Speicherung wird nicht abgegeben.
13.4. NAM trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Absolute Sicherheit oder ein vollständig unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb kann nicht zugesagt werden.
14. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
14.1. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurde.
14.2. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Sicherheitskritische oder dringende Wartung kann ohne Vorankündigung erfolgen.
14.3. NAM darf Funktionen, Modelle und Anbieter weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, wenn die bezahlte Hauptleistung im Wesentlichen erhalten bleibt. Über wesentliche nachteilige Änderungen einer Hauptfunktion, vereinbarten Providerklasse, Datenregion, Vertraulichkeit oder Output-Rechte informiert NAM grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus. Ist keine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige Alternative verfügbar, kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen; vorausbezahlte Entgelte für die nicht nutzbare Restlaufzeit werden anteilig erstattet, soweit rechtlich erforderlich.
14.4. Kurzfristige Änderungen wegen Sicherheit, zwingendem Recht oder Ausfall eines Drittanbieters dürfen früher erfolgen. NAM informiert unverzüglich und beschränkt die Änderung auf das erforderliche Maß.
15. Export, Vertragsende und Löschung
15.1. Während der Laufzeit kann der Kunde die in MergeMate angebotenen Exportfunktionen nutzen. Dazu können je nach Funktion und Plan Medien, Renderings, Timelines, FCPXML, Untertitel, Metadaten oder andere dokumentierte Formate gehören. Diese Exporte sind nicht automatisch ein vollständiger Account- oder Datenportabilitätsexport.
15.2. Nach Vertragsende hält NAM aktiv gespeicherte Kundeninhalte grundsätzlich 30 Tage für einen durch Support begleiteten oder technisch verfügbaren Export bereit, soweit keine Sicherheitslage, gesetzliche Sperre oder ein Kundenverstoß entgegensteht.
15.3. Nach Ablauf dieses Exportfensters werden aktive Kopien grundsätzlich innerhalb weiterer 30 Tage gelöscht oder anonymisiert. Verschlüsselte Backups werden im regulären dokumentierten Zyklus grundsätzlich spätestens innerhalb von 90 Tagen überschrieben. Abweichende Fristen externer Anbieter, gesetzliche Aufbewahrung, Abrechnungs- und Sicherheitslogs sowie konkret erforderliche Rechtsverteidigung bleiben unberührt und werden auf Zweck, Umfang und Dauer begrenzt.
15.4. Die vollständige Entfernung aus externen Anbieter-, Such-, Analyse-, Log- und Backup-Systemen kann technischen Nachlauf erfordern. NAM schuldet keine sofortige physische Löschung sämtlicher Kopien, sondern die Durchführung des dokumentierten Löschprozesses im rechtlich und technisch geschuldeten Umfang.
15.5. Soweit die Verordnung (EU) 2023/2854 auf MergeMate anwendbar ist, bleiben zwingende Rechte auf Anbieterwechsel, Datenzugang, Portabilität und Interoperabilität unberührt. NAM stellt die gesetzlich erforderlichen Informationen zu exportierbaren Daten, Formaten, Übergang und Abruffristen bereit.
16. Gewährleistung
16.1. Für allgemein verfügbare, bezahlte Funktionen gewährleistet NAM die wesentliche Übereinstimmung mit der maßgeblichen Produktbeschreibung. Die Hinweise auf probabilistische oder nicht schutzfähige Outputs betreffen deren Inhalt und Rechtsqualität, nicht die Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten technischen Funktion.
16.2. Geschäftskunden melden Mängel unverzüglich und nachvollziehbar mit Reproduktionsschritten. NAM darf zunächst verbessern, eine Ersatzleistung bereitstellen oder eine wirtschaftlich gleichwertige Umgehungslösung anbieten. Für Unternehmer gelten ergänzend die Allgemeinen B2B-Geschäftsbedingungen von NAM und der Einzelvertrag.
16.3. Ergänzend gelten die Gewährleistungs- und Mängelregelungen der Allgemeinen B2B-Geschäftsbedingungen von NAM sowie abweichende Regelungen eines Order Forms oder Einzelvertrags.
16.4. Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht unterstützte Systeme, rechtswidrige oder technisch ungeeignete Inputs, nicht freigegebene Änderungen oder Systeme des Kunden verursacht wurden, soweit NAM diese Umstände nicht zu vertreten hat.
17. Haftung
17.1. NAM haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
17.2. Gegenüber Unternehmern haftet NAM bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Gesamthaftung ist je Vertragsjahr auf die für den betroffenen Dienst in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten oder zahlbaren Nettoentgelte begrenzt; bei kürzerer Laufzeit auf die für die ersten zwölf Monate vereinbarten Nettoentgelte. Abweichende Caps in einem Order Form gehen vor.
17.3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit es sich nicht um typischerweise vorhersehbare unmittelbare Folgen der verletzten wesentlichen Pflicht handelt.
17.4. Für Datenverlust haftet NAM bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener Nutzung der verfügbaren Sicherungs- und Exportmöglichkeiten entstanden wäre.
17.5. NAM bleibt für eigene Auswahl, Integration, vertraglich geschuldete Konfiguration und Sicherheitsmaßnahmen bei externen Anbietern verantwortlich. Für Ausfälle oder Handlungen externer Anbieter außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs haftet NAM nur nach Maßgabe der vorstehenden Regeln und zwingenden Rechts.
18. Laufzeit, Kündigung und außerordentliche Beendigung
18.1. Die ordentliche Kündigung eines Abonnements wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18.2. NAM darf nach Mahnung und angemessener Frist den Zugang wegen Zahlungsverzugs sperren. Eine sofortige vorübergehende Sperre ist zulässig, soweit sie zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.
18.3. Bei Vertragsende endet das Nutzungsrecht an MergeMate. Bereits rechtmäßig exportierte Outputs dürfen im Umfang der eingeräumten Rechte weiter genutzt werden. Export und Löschung richten sich nach Punkt 15.
19. Unternehmereigenschaft, Nutzerrollen und Vertretung
19.1. Vertragspartner ist die bei Kontoaktivierung oder Bestellung angegebene unternehmerisch tätige natürliche oder juristische Person beziehungsweise rechtsfähige Organisation. Der zuerst registrierte Nutzer oder benannte Account-Owner handelt als Ansprechpartner und, soweit er Vertrags- oder DPA-Erklärungen abgibt, als entsprechend bevollmächtigte Person.
19.2. Weitere Nutzer eines Unternehmens dürfen MergeMate nur im Rahmen der ihnen eingeräumten Rollen und für geschäftliche oder berufliche Zwecke verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer über die maßgeblichen Nutzungs-, Sicherheits-, Rechte- und Datenschutzpflichten informiert sind.
19.3. Die Annahme einer DPA, eines Order Forms, einer Provider-Allowlist, eines SLA oder anderer organisationsbezogener Vertragsunterlagen ist Account-Ownern oder ausdrücklich bevollmächtigten Administratoren vorbehalten. Individuelle Nutzer bestätigen unabhängig davon die für ihre Nutzung geltenden Bedingungen und die Rechte an von ihnen bereitgestellten Materialien.
19.4. Der Kunde informiert NAM unverzüglich über Änderungen seiner Unternehmensdaten, Vertretungsberechtigung oder Account-Owner. NAM darf bei begründeten Zweifeln bis zur Klärung organisationsbezogene Vertragsänderungen, Uploads oder Generierungen sperren.
20. Änderungen dieser Bedingungen
20.1. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
20.2. Bei laufenden Verträgen darf NAM diese Bedingungen aus sachlichem Grund, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, neuer Technologien oder Änderungen der Leistung, mit angemessener Vorankündigung ändern. Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
20.3. Wesentliche nachteilige Änderungen werden grundsätzlich mindestens 30 Tage vorab angekündigt. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen, wenn keine zumutbare gleichwertige Alternative angeboten wird. Rechte an bereits verarbeiteten Kundeninhalten dürfen nicht rückwirkend zu Trainings- oder Werbezwecken erweitert werden.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
21.2. Für Unternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 6850 Dornbirn sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. NAM darf Unternehmer auch an deren allgemeinem Gerichtsstand klagen.
22. Schlussbestimmungen und Kontakt
22.1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften; gegenüber Unternehmern werden die Parteien eine zulässige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
22.2. Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
22.3. Rechtliche Mitteilungen und Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten können an folgende Adresse gerichtet werden:
Not Another Mate Software GmbH
Steinebach 3, 6850 Dornbirn, Österreich
E-Mail: hello@notanothermate.com
